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Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

für spirituell energetisches Coaching



§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


  • Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem spirituellen Coach Simone Schüffler (nachfolgend Coach genannt) und dem Coachee (Kunden) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


  • Der Vertrag kommt zustande, wenn der Coachee das generelle Angebot des Coaches annimmt. Dazu gehören auch praktische Übungen und Meditationen, die dem Erhalt der Gesundheit, der Aktivierung der Selbstheilungskräfte sowie zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung dienen.

  • Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.


§ 2 Inhalt des Dienstvertrags


  • Der Coach bietet Einzelcoaching, Gruppencoaching, Seminare und energetische Behandlungen an. Eine genaue Bezeichnung des Leistungsangebots wird vom Coach unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.


  • Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Der Coach bietet Coaching, Workshops, Seminare und Behandlungen im energetischen und spirituellen Sinne an. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Coachee entsprechen, sofern der Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.


  • Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. (siehe §3 Punkt 3) Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching-Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Coachee. Soweit der Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht und beraten werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.



§ 3 Energetisches Wirken – Hinweis


  • Alles ist Energie und bedingt sich gegenseitig. Aus rechtlichen Gründen mache ich darauf aufmerksam, dass für meine spirituell energetischen Leistungen folgendes gilt:


  • Der Coach ist weder Arzt noch Heilpraktiker. Das energetische Wirken dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Hilfesuchenden. Der Coach stellt keine medizinischen Diagnosen und rät nicht dazu, Medikamente oder ärztlich verordnete Therapien abzusetzen. Die Behandlung ersetzt nicht die Diagnose oder die Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten. Der Coach respektiert die verantwortungsvolle Arbeit der Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten.


  • Der Coach gibt kein Heilversprechen, da jeder Mensch einzigartig und für sein Denken, Fühlen und Handeln in seinem Alltag selbst verantwortlich ist.



§ 4 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches



  • Coaching und energetisches Wirken ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach/Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.


  • Coaching und energetisches Wirken sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Coachee trägt während des gesamten Prozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Termine. Die Teilnahme an einem spirituell energetischen Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.


  • Eine Wirksamkeit der angebotenen Methoden ist nicht durch schulmedizinisch anerkannte wissenschaftliche Studien nachgewiesen.



§ 5 Mitwirkung des Coachees


  • Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching/Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.


  • Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Coachee die Inhalte verneint.


  • Auch der Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.



§ 6 Vertraulichkeit des Coachings


  • Der Coach behandelt die Daten des Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der Coachee zustimmen wird.


  • § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach/Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.


  • § 6 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach/Berater oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.


  • Sofern der Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching/Beratung verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen bzw. den vorab vereinbarten Betrag.


  • Der Coachee ist mit dem vereinbarten Medium (Telefon/Zoom/Skype o.ä.) beim Online-Coaching einverstanden und hat sich über die ggf. Drittanbieter informiert.



§ 8 Vertrag und Vergütung fürs Coaching


  • Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.


  • Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Coach/Veranstalter und dem Coachee/Kunden.


  • Werden einzelne Leistungen durch den Coachee/Kunden nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Coach vor, dennoch die gesamte Leistungsvergütung in Rechnung zu stellen.


  • Sollte der Kunde einmal verhindert sein und den Termin nicht wahrnehmen können, ist dies zügig mitzuteilen. Spätestens jedoch 24 Stunden vorher. Bei einer späteren Stornierung ist der vereinbarte Betrag für das Coaching oder der Veranstaltung zu zahlen.


  • Die Vergütung ist im Voraus über das Buchungssystem, alternativ im direkten Anschluss nach dem Termin in bar oder nach Erhalt der Rechnung unverzüglich zu zahlen.


  • Beim Online-Coaching und Online-Veranstaltungen ist die vereinbarte Vergütung vorab (per Überweisung oder PayPal) zu begleichen.


  • Bei digitalen Produkten ist der Vertrag mit der direkten Auslieferung des Produkts und dessen Download erfüllt. Mit dem Download erlischt das Widerrufsrecht, da der Download nicht mehr zurückgenommen werden kann.


  • Beim Wirken aus der Ferne (=Fernbehandlung) ist der Coachee/Kunde mit der Erfüllung der Dienstleistung vor verstreichen der Widerrufsfrist einverstanden. Mit der vollständigen Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht des Coachee/Kunden.


  • Barauslagen und besondere Kosten, die dem Coach auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.


  • Sollte eine Zahlung per Rechnung vereinbart sein, sind die Rechnungen bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. 30 Tage nach Überschreitung der Fälligkeitstermine steht dem Coach ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung darüberhinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt.


  • Sämtliche Leistungen verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % in Deutschland.



§ 10 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.


Coburg, 23.05.2024


Simone Schüffler


seelenwunder.jetzt@web.de